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Kontaktstellen für Missbrauchsopfer innerhalb der Evangelisch-methodistischen Kirche

Die Evangelisch-methodistische Kirche bietet Missbrauchsopfern ihre Hilfe an. Wenn Sie Rat oder Hilfe suchen, können Sie mit den nachstehend aufgeführten Personen Kontakt aufnehmen. Auf Wunsch oder bei Bedarf werden gerne auch weitere Kontaktpersonen oder Beratungsstellen vermittelt.

Kontaktpersonen

Armin Krohe-Amann (0170 7102336)
Dr. Julia Rödl (0170 7106663)
Dr. Gunter Vulturius (0170 8805025)

 

Wie geht die Evangelisch-methodistische Kirche mit sexualisierter Gewalt um?

Seit 2012 bietet die Evangelisch-methodistische Kirche eine Kontaktstelle für Missbrauchsopfer an und hat drei Ansprechpartner benannt, an die sich Betroffene wenden können. Darüber hinaus hat das Kinder- und Jugendwerk der Kirche zudem Materialien entwickelt, um Gemeinden und Verantwortliche in der Kinder- und Jugendarbeit für das Thema zu sensibilisieren.

Im Januar 2019 führte der Bischof mit den Kontaktpersonen ein Auswertungsgespräch. Bis dahin hatten sich keine Opfer direkt gemeldet. Stattdessen fragten Personen für andere nach oder suchten Rat, wie sie sich gegenüber Opfern verhalten sollten, die sich ihnen anvertraut hatten. 

Schulungsangebote = Pflicht

Seit 2017 müssen alle Hauptamtlichen im Gemeindedienst alle vier Jahre an der Schulung »Grenzen kennen« teilnehmen. Diese Schulung wird regelmäßig ausgewertet und unter der Leitung der Superintendenten weiterentwickelt.

Neben der Kontaktstelle und den Schulungen ist sexualisierte Gewalt ein ständiges Thema in den Gesprächen des Bischofs mit den Superintendenten. Aufgrund der engen Beziehungen in der kirchlichen Arbeit ist es wahrscheinlich, dass sexualisierte Gewalt vorkommt. Sobald Anzeichen oder belastbare Informationen vorliegen, müssen Hauptamtliche und Superintendenten dies melden.

Gibt es Hinweise auf sexualisierte Gewalt durch Hauptamtliche, folgt eine konkrete Handlungsanweisung. Bei pastoralen Mitgliedern der Jährlichen Konferenz gelten die Regelungen des Artikels 362 der »Verfassung, Lehre und Ordnung«. Dieser Artikel beschreibt das Vorgehen bei Beschuldigungen klar. Bei Gemeindemitgliedern ohne dienstrechtliches Verhältnis zur Kirche steht der Weg über die innerkirchliche Gerichtsbarkeit offen. Auch Hauptamtliche können diesen Weg nutzen. Die zuständigen Gremien müssen prüfen, ob Polizei und Staatsanwaltschaft zu informieren sind und ob der Klageweg vor einem deutschen Gericht beschritten werden muss.