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Das Arbeits- und Tarifrecht in der Evangelisch-methodistischen Kirche

Abgeleitet vom verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht der Kirchen hat der Kirchenvorstand der Evangelisch-methodistischen Kirche eine Arbeitsrechtsregelungsordnung verabschiedet, die als Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in Kraft ist.  

AVR-EmK